Gemeinschaft - Leidenschaft - Tradition

Hexenzunft Bühler Hexen


HaLT - Hart am LimiT ist ein kommunales Alkoholpräventionsprogramm für Kinder und Jugendliche.

Wir unterstützen folgende Regelungen und setzen diese in unserem Verein um

  • Einhaltung des  Jugendschutzgesetzes: Bier, Wein und Sekt erst ab 16 Jahren; Spirituosen, Mixgetränke und Zigaretten nur für Volljährige.
  • Aktionen, die zum schnellen Trinken von Alkohol motivieren (z. B. „Happy Hour“ oder „all you can drink“) werden nicht angeboten. 
  • Einhaltung des sogenannten „Apfelsaftgesetzes“: Das günstigste alkoholfreie Getränk ist nicht teurer sein als das günstigste alkoholische Getränk in gleicher Menge, und wird auch beworben.  
  • Jugendbeauftragte leben einen maß- und genussvollen, und vor allem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol vor. Sie benehmen sich in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen immer wie ein Vorbild und nehmen die Verantwortung gegenüber Eltern und Öffentlichkeit ernst. 
  • Alkohol wird nicht als Belohnung für einen Erfolg eingesetzt (z. B. Kasten Bier als Spielgewinn).
  • Hinter der Bar stehen Erwachsene, die beim Verkauf von Alkohol verantwortungsbewusst handeln. 
  • Jugendbeauftragte, Vorstandsmitglieder und Gruppenleiter kennen die Jugendschutzbestimmungen.
  • Die Regeln, die für den Verein verbindlich sind, müssen deutlich sichtbar aushängen, damit sie durch die Öffentlichkeit auch kontrolliert werden können.
  • Ein eigener Jugendschutzbeauftragter wird für die Dauer unserer Veranstaltung bestellt. Er achtet darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.
  • Die Erfahrungen bei unseren Veranstaltung (Wie ist es gelaufen, was hat sich bewährt und was  nicht?) werden an den Bürgermeister/die Gemeinde zurückgemeldet, um für  die Zukunft   Verbesserungen zu erstellen.
  • Bereits bei der Ankündigung der Veranstaltung (durch Plakate, Zeitungsberichte, etc. ) wird  ein kurzer Hinweis auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes gegeben.
    Bei Einlasskontrollen, beim  Eingang und vor allem beim Ausschank wird ein deutlich sichtbarer und  entsprechend großer Hinweis (z. B. Plakat) zum Jugendschutz angebracht.
  • Mit Durchsagen über die Lautsprecheranlage werden Hinweise auf die Jugendschutzbestimmungen  (Ausgehgrenzen) gegeben. 
  • Das Rauchverbot in der Halle  wird eingehalten.
  • Durch ein Patensystem wird gewährleistet, dass alle minderjährigen aktiven Mitglieder im Sinne der Zunftordnung eine entsprechende Betreuung erfahren, wobei auch auf einen  guten Umgang mit Alkohol geachtet wird .
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